Die vollständige Errichtung des Binnenmarkts im Jahr 1993 und der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 1999 waren wichtige Stationen des Wirtschaftsvereinigungsprozesses, in dem der auch oft mit der englischen Abkürzung ECOFIN bezeichnete Rat für Wirtschaft und Finanzen, eine der ältesten und einflussreichsten Ratsformationen, die Hauptrolle spielt. Sein Wirkungskreis ist besonders breit. Er beschäftigt sich unter anderem mit Fragen, die die Harmonisierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, die Kontrolle der Haushalts- und Finanzpolitik sowie der Steuerzahlung, den Euro, die Geldmärkte und die mit Entwicklungsländern unterhaltenen Wirtschaftsbeziehungen betreffen. Zusammen mit dem Europäischen Parlament bewilligt er jedes Jahr den Haushaltsplan der EU.
Im Rat für Wirtschaft und Finanzen sind die Finanzminister der Mitgliedstaaten vereinigt, die sich in der Regel monatlich zur Sitzung treffen. Er hält auch unter Teilnahme derjenigen Minister, die für den Haushaltsplan verantwortlich sind, in der Regel zweimal im Jahr – im Juli und November –, wenn Haushaltsfragen auf der Tagesordnung stehen, eine Sitzung ab. Der Sitzung des Rats geht ein Treffen der Eurogruppe voraus, in der diejenigen Mitgliedstaaten zusammengeschlossen sind, die vom gemeinschaftlichen Zahlungsmittel Gebrauch machen. Mit Ausnahme von Steuerzahlungsangelegenheiten, die einen Konsens erfordern, fasst der Rat seine Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das bedeutet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
Mit der Einführung des Euros am 1. Januar 1999 haben die an der dritten Phase der Wirtschafts- und Währungsunion beteiligten Staaten der Europäischen Zentralbank die Steuerung der Finanzpolitik übertragen. Diese bildet zusammen mit den Notenbanken der Mitgliedstaaten das Europäische Zentralbankensystem, dessen vorrangiger Auftrag es ist, auf die Preisstabilität in der Eurozone zu achten. Der Europäische Rat genehmigte auf seiner Sitzung in Amsterdam im Juni 1997 den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit dem Zweck, dass die Mitgliedstaaten eine vernünftige, auf festen Grundlagen beruhende Haushaltspolitik führen und die Entstehung von Haushaltsdefiziten vermeiden. Das Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen sich dem Gleichgewicht annähernden oder einen Überschuss ausweisenden Haushalt zu gestalten. Um dies zu erreichen, müssen die Staaten, in denen der Euro Zahlungsmittel ist, ein Stabilitäts- und Wachstumsprogramm und diejenigen, in denen er kein Zahlungsmittel ist, jährlich ein Konvergenzprogramm vorlegen.
Umfassende Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakt
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt enthält einen Verhütungs- und einen Berichtigungsmechanismus. Im Rahmen der geteilten Aufsicht stellen die Mitgliedstaaten der Eurozone von Jahr zu Jahr in Form eines aktualisierten Stabilitätsprogramms ihre mittelfristigen Haushaltspläne vor. Somit ist der Rat im Falle der Überschreitung des Haushaltsplans in der Lage, Vorschläge zu unterbreiten. Das Defizitverfahren wird eingeleitet, wenn ein Mitgliedsstaat die Haushaltsdefizitschwelle von 3 Prozent zum GDP überschreitet. In dieser Situation unterbreitet der Rat dem Mitgliedsstaat Vorschläge zur Verbesserung seiner Lage und ist – falls erforderlich – berechtigt, Sanktionen anzuwenden. Der Europäische Rat hat auf seiner Sitzung vom März 2005 den Stabilitäts- und Wachstumspakt erneuert. Dies ermöglicht den Mitgliedsstaaten in geringem Maße und für eine kurze Zeit die 3-prozentige Defizitgrenze zu überschreiten sowie eine stärkere Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Staaten bei der zukünftigen Ausrichtung des Haushalts durch den Rat – insbesondere des Verschuldungsgrades sowie die Durchführung von Wirtschafts- und Strukturreformen.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise enthüllte, ebenso wie die Staatsschuldenkrise der Eurozone, die schwerwiegenden Mängel des gegenwärtigen Systems der wirtschaftlichen Governance; also den grundsätzlichen Widerspruch, dass die Haushaltspolitik im Gegensatz zur gemeinschaftlichen Finanzpolitik dem nationalen Kompetenzbereich zufällt. Deshalb hat die Kommission im September 2010 die Einführung einer neuen Regelung vorgeschlagen, die seit der Gründung der WWU die bedeutendste Verstärkung der wirtschaftlichen Governance der EU vorsieht. Die Vorschläge zielen auf eine umfassende Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ab und auch darauf, dass die in der EU und der Eurozone auftretenden Unausgewogenheiten rechtzeitig erkannt und wirksam behandelt werden.
Neue und erweiterte Koordinierungsferfahren
Die neuen und erweiterten Koordinierungsverfahren werden in einem umfassenden wirtschaftspolitischen Rahmen, in das so genannte Europäische Semester gefasst. Bei einem Beschluss über die Einleitung eines Defizitverfahrens wird der Entwicklung des Schuldenstands eine größere Bedeutung beigemessen, wobei diese ebenso viel zählt wie die Änderung des Haushaltsdefizits. Eine Richtlinie bestimmt die Mindestanforderungen an den Haushaltsplan, die von den Mitgliedstaaten zu respektieren sind. Darüber hinaus werden anhand verschiedener Wirtschaftskennzahlen regelmäßig die Risiken des wirtschaftlichen Ungleichgewichts abgeschätzt. Gegen die Mitgliedstaaten, die die Vorschriften verletzen, werden Zwangsmechanismen eingesetzt.
Die Wirtschafts- und Finanzkrise zeigte auch, wie wichtig es ist, die Finanzaufsicht auf EU-Ebene zu verstärken. Deshalb wurden auf Vorschlag der Kommission der Europäische Rat für Systemrisiken und das Europäische Finanzaufsichtssystem gegründet.
DIE PRIORITÄTEN DER UNGARISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT
Infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und ihrer Auswirkungen beschäftigt sich der Rat für Wirtschaft und Finanzen im ersten Halbjahr 2011 mit zahlreichen Fragen von hoher Tragweite. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat dem Rat außerdem eine horizontale, koordinative Rolle hinsichtlich der Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung der Strategie „Europa 2020" zugedacht.
Die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung
Die Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung ist die Schlüsselfrage des Zeitraums der Krisenüberwindung. Die Kommission hat daran anschließend sechs Legislativvorschläge eingereicht, wobei seitens der ungarischen Ratspräsidentschaft deren Diskussion im Rat eine herausragende Priorität beigemessen wird. Einer der wichtigsten Punkte der wirtschaftspolitischen Koordinierung ist die Verbesserung der Haushaltsdisziplin, das heißt die Verschärfung des Sanktionssystems des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die verstärkte Beachtung des Verlaufs der Staatsverschuldung beim Defizitverfahren. Ein weiteres herausragendes Problem ist die Schaffung eines Ungleichgewichtsverfahrens, um Wettbewerbsfähigkeits- und Gleichgewichtsprobleme rechtzeitig – nach dem Muster des Defizitverfahrens – zu behandeln. Während der ungarischen Ratspräsidentschaft wird auch mit der Ausbildung eines ständigen Krisenbewältigungsmechanismus der Eurozone begonnen, der auch die Modifizierung des Vertrags über die Tätigkeit der Europäischen Union erfordert.
Europäische Semester
Eine bedeutende Erneuerung der wirtschaftspolitischen Koordinierung ist die Einführung des sich jährlich wiederholenden Europäischen Semesters ab dem Beginn des Zeitraums der ungarischen Ratspräsidentschaft. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme für die makroökonomischen Haushaltspläne sowie der Inhalt der nationalen Reformprogramme, die die Art und Weise der Verwirklichung der durch die Strategie Europa 2020 gesteckten Ziele darlegen, abgestimmt. Demgemäß bestimmt der Europäische Rat, in dem die Staats- und Regierungschefs zusammengeschlossen sind, auf Grund einer Analyse der Kommission die Hauptdirektiven, die bei der Ausarbeitung der Programme und Haushaltspläne der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. All dies ändert grundsätzlich die wirtschaftspolitische innergemeinschaftliche Zusammenarbeit, deshalb setzt die ungarische Ratspräsidentschaft alles daran, das Europäische Semester erfolgreich in die Praxis umzusetzen.
Fahrplan für Finanzdienstleistungen
Infolge der globalen Banken-, Kapitalmarkt- und Staatsschuldenkrise erhielt den Fahrplan für Finanzdienstleistungen einen starken Aufschwung. Während der ungarischen Ratspräsidentschaft starteten die Verhandlungen über wichtige Akten in Verbindung mit zahlreichen Finanzdienstleistungen beziehungsweise sind noch im Gange. Nachfolgende Programme sind hierbei von Wichtigkeit: die Weiterführung der Finanzaufsichtsreform, in deren Rahmen ab 1. Januar 2011 ein neues europäisches Aufsichtssystem seine Tätigkeit aufnimmt. Im Interesse der Vermeidung von Finanzkrisen ist es wichtig, die Transparenz am Kapitalmarkt zu verstärken. Die ungarische Ratspräsidentschaft strebt an, dass eine allgemeine Annäherung im Rat über die Bestimmungen der noch nicht geregelten Finanzmärkte und der Transaktionstypen, die die Stabilität der Märkte gefährden, zustande kommt.
Rahmensystems zur Vermeidung und Behandlung von Krisen
Die Ausgestaltung eines Rahmensystems zur Vermeidung und Behandlung von Krisen ist für die Stabilität von Finanzmärkten unerlässlich; im Falle einer Krise trägt es dazu bei, die Lasten zu verteilen. Zu diesem Thema werden in der ersten Hälfte von 2011 Legislativvorschläge herausgegeben; die Diskussion dieser wird von der ungarischen Ratspräsidentschaft eingeleitet. Im Interesse der Verbesserung der Krisenbewältigungsfähigkeit des Banksektors ist eine Neuregelung der Eigenkapitalanforderungen der Banken notwendig. Die jüngste Modifizierung der Regelung tritt während der ungarischen Ratspräsidentschaft in Kraft, wobei auf diesem Gebiet gleichzeitig weitere Schritte zu tun sind. Anfang 2011 erscheint ein Kommissionsvorschlag über die Vorschriften der Eigenkapitalanforderungen, der vom Rat zu diskutieren ist. Die ungarische Ratspräsidentschaft widmet den Konsequenzen, die die Tätigkeit des Banksektors betreffen, sowie dem globalen Charakter dieses Themas besondere Aufmerksamkeit.
Steuerzahlung und Haushaltsplan
Die Steuerzahlung betrifft unmittelbar die steuerpolitische Souveränität der Mitgliedstaaten. Im Interesse der Entwicklung der Gemeinschaftspolitiken ist jedoch die Lösung der Probleme, die mit der Steuerzahlung im Zusammenhang stehen, unerlässlich. Deshalb hat sich die ungarische Ratspräsidentschaft zum Ziel gesetzt, im Bereich der gemeinschaftlichen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage sowie der Besteuerung des Finanzsektors einen Fortschritt zu erzielen.
Im Bereich des Haushaltsplans zählen die Jahresabrechnung von 2009, die Überprüfung der so genannten Haushaltsordnung, die die Ausführung des Haushaltsplans regelt, und die Vorbereitung der Verhandlungen über den gemeinschaftlichen Haushaltsplan von 2012 zu den Aufgaben der ungarischen Ratspräsidentschaft.

Péter Györkös ist der bei der Europäischen Unionakkreditierte Botschafter Ungarns. Der Diplomat leistet seinen Dienst dort, wo er von seinen Vorgesetzten eingesetzt wird; Péter Györkös ist jedoch auch durch „persönliche Bande” mit seiner jetzigen Aufgabe verbunden: Seit nunmehr zwanzig Jahren beobachtet er aus greifbarer Nähe den Prozess der europäischen Vereinigung und arbeitet auch innerhalb seines jeweiligen Aufgabenbereiches daran.