In unserer zunehmend globalisierten Welt stellt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit eine der größten Herausforderungen der Europäischen Union dar. Ziel ist es, über eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsstaaten aus der Finanz- und Wirtschaftskrise zu gelangen, unter der Europa momentan zu leiden hat. Daher wurde vor kurzem durch die EU die Strategie Europa 2020 beschlossen, die auf ein intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum abzielt. Beim Übergang zu einer wissensbasierten, ökologischen Wirtschaft sind Leistungssteigerung und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit Schlüsselelemente dieser Strategie.
Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit beschäftigt sich mit dem Binnenmarkt, der Industrie, der Forschung und Weltraumpolitik, erstellt Pläne zur Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in Europa. Er tagt mindestens viermal im Jahr. Die Minister untersuchen jede horizontale und sektorale Frage der Wettbewerbsfähigkeit, und überprüfen die Auswirkungen der Initiativen der Gemeinschaftspolitik auf Unternehmen, Verbraucher und die Bürger der Union. Die behandelten Themen können beispielsweise die Freizügigkeit des Warenverkehrs und von Dienstleistungen sowie Anstrengungen zur Förderung des Unternehmergeistes und zur Forschungsförderung durch die EU berühren.
Binnenmarkt
Der Europäische Binnenmarkt bildet die Grundlage der europäischen Integration. Auf diesem Gebiet behandelt der Rat für Wettbewerbsfähigkeit eine Reihe von Themen: den Markt für öffentliche Aufträge, Freiheit des Dienstleistungsangebots, Verbraucherschutz, Urheber- und benachbartes Recht, gewerbliches- Schutzrecht, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat den festen Entschluss, die Entwicklung des den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr garantierenden Bereichs zu fördern und ihren Teil zur Beseitigung bestehender Hürden beizutragen. Als ein Mitgliedstaat, welcher über ein starkes Dienstleistungs-Exportpotential verfügt, misst Ungarn der Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie oberste Priorität bei.
Industriepolitik
Im Bereich der Industriepolitik kann die EU Maßnahmen zur Unterstützung und Koordinierung oder zur Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten umsetzen. In all jenen Bereichen, in denen sich nationale Intervention als ineffizient erweist, hilft die europäische Politik den Mitgliedstaaten bei allen Anstrengungen zur Schaffung einer festen und dynamischen industriellen Basis. Die auf Unionsebene getroffenen Entscheidungen zielen darauf ab, die nötigen Voraussetzungen zur schnellen Umsetzung industrieller Strukturveränderungen zu schaffen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist ferner, dass die Maßnahmen der Gemeinschaft eine bessere Ausschöpfung des industriellen Potentials der Innovations-, Forschungs- und Technologieförderpolitik sichern. Besonders entscheidend sind Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung des Sektors der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Ihre Innovationen, Flexibilität und schnelle Anpassungsfähigkeit machen diese Unternehmen zum Motor des wirtschaftlichen Wachstums, somit ist ihre Rolle für die Steigerung der Beschäftigung entscheidend.
Forschung und Innovation
Die EU betreibt eine gemeinsame Forschungs- und Innovationspolitik. Mit einem Haushalt in Höhe von 53 Milliarden Euro ist das 7. Forschungsrahmenprogramm Hauptmittel der EU zur Finanzierung der europäischen Forschung, um hierdurch die Entwicklung des Forschungsstandortes Europa zu fördern. Letzteres soll dem Austausch von Forschern, Technologien und von Wissen sowie einer verbesserten Koordinierung von europäischer, nationaler und regionaler Politik dienen. Darüber hinaus kann es auch Ausgangspunkt für Initiativen auf europäischer Ebene sein.
All diese Politikfelder müssen mit der neuen Wirtschafts- und Sozialstrategie der EU für die kommenden zehn Jahre in Einklang gebracht werden. Die Europa 2020 Strategie, welche im Juni 2010 vom Europäischen Rat beschlossen wurde, gibt Antworten auf die Wirtschaftskrise und formuliert Ziele, bei deren Umsetzung sich die EU zu einer wissensbasierten, nachhaltigen und inklusiven Wirtschaft entwickelt, in der eine hohe Beschäftigungsquote, Produktivität und ein enger gesellschaftlicher Zusammenhalt sichergestellt ist. Zum Erreichen dieser Ziele wurden sieben richtungsweisende Initiativen, sogenannte „Flaggschiffprogramme“ ins Leben gerufen.
PRIORITÄTEN DER UNGARISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT
Europäische Semester
Schlüsselelement zur Umsetzung der Europa 2020 Strategie ist die Einführung des europäischen Semesters, welches ab Januar 2011 mit der ungarischen Ratspräsidentschaft beginnt. Ziel ist die Koordinierung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes mit der Europa 2020 Strategie. Die Mitgliedstaaten müssen auf Basis der durch die Europäische Kommission empfohlenen und dann vom Rat genehmigten Richtlinien ihre nationalen Reformprogramme erstellen, welche zeitgleich mit den im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einzureichenden Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen bewertet werden. Somit wird vermieden, dass die auf das Erreichen der strategischen Ziele abzielenden Reformen zu Lasten eines ausgeglichenen Haushaltes in einem der Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
Während der ungarischen Ratspräsidentschaft wird die Tagesordnung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit von der paralellen Priorität des erfolgenden Beitrags zur Europa 2020 Strategie und der Vertiefung eines einheitlichen europäischen Marktes bestimmt. Eine der größten Herausforderungen für die ungarische Ratspräsidentschaft wird die Umsetzung des europäischen Semesters, welches den ex-ante Charakter der wirtschaftspolitischen Koordinierung der EU verstärkt, in die Praxis sein. Ebenso ist auch der Rat für Wettbewerbsfähigkeit in die Erarbeitung und detaillierte Erörterung der Zusammenhänge und danach in den Beginn der Umsetzung der ersten Flaggschiffprogramme eingebunden.
Europäischer Binnenmarkt
Ohne einen entwickelten und einheitlichen Europäischen Binnenmarkt ist eine Stärkung des Vertrauens unter den Mitgliedstaaten beziehungsweise den Marktteilnehmern unter den Umständen der Globalisierung und der Wirtschaftskrise nicht möglich. Deswegen unterstützt die ungarische Ratspräsidentschaft insbesondere jede Initiative, die sich die Beseitigung von bestehenden Hindernissen für die vier Freiheiten, welche die Grundlage des Binnenmarktes bilden, zum Ziel nimmt, und sich darauf richtet, den Binnenmarkt in den Dienst der Staatsbürger und der Unternehmen zu stellen. Ungarn legt ein besonderes Gewicht auf das Maßnahmenpaket Binnenmarkt, zu dem die Konsultationen im Oktober 2010 begonnen wurden. Die Präsidentschaft misst dem Zustandekommen einer Übereinkunft über das Maßnahmenpaket Binnenmarkt beziehungsweise darüber, dass die darin aufgezählten einzelnen Maßnahmen während der Ratssitzungen Vorrang genießen, große Bedeutung zu.
Überprüfung der Implementierung der Dienstleistungsrichtlinie im Binnenmarkt
Die ungarische Präsidentschaft misst dem erfolgreichen Abschluss des gegenseitigen Bewertungsprozesses zur Überprüfung der Qualität der Implementierung der Dienstleistungsrichtlinie im Binnenmarkt durch die Mitgliedsstaaten, welche den freien Verkehr von Dienstleistungen fördert und den Abbau von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, beziehungsweise Niederlassungsortes vorschreibt, große Bedeutung zu. Es kann nicht genug betont werden, wie wichtig die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Mobilität von Unternehmen, besonders von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist, und ihnen dadurch ein ihrem Gewicht angemessener Platz in der Europa 2020 Strategie gesichert wird. Hierzu kann der Rat für Wettbewerbsfähigkeit auch mit Erleichterungen der grenzübergreifenden Tätigkeit von KMU beitragen.
Die Europäische Privatgesellschaft
Die ungarische Ratspräsidentschaft legt großen Wert auf die geführten Verhandlungen über den Statut für eine Europäische Privatgesellschaft. Im Interesse der Verbesserung des Zugangs für KMU zum Markt und zu Finanzquellen, beziehungsweise der Vereinfachung des Regelumfeldes wird die halbzeitliche Überprüfung des Maßnahmenpakets für Kleinunternehmen hervorgehoben behandelt.
Unabdingbare Voraussetzung für ein richtiges Funktionieren und ein tieferes Verständnis des einheitlichen Marktes ist das kontinuierliche Informieren der Bürger und Verbraucher, wie sie ihre Rechte in der Praxis geltend machen können. Unter den auf der Tagesordnung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit stehenden Themen nimmt die Rahmenrichtlinie über Verbraucherrechte einen wichtigen Stellenwert ein. Neben der entsprechenden Implementierung und Anwendung ist die Stärkung des Vertrauens in die Integration und den Binnenmarkt unabdingbarer Bestandteil zur Förderung der praktischen Anwendung der Rechtsvorschriften. Die ungarische Ratspräsidentschaft widmet der verstärkten Verwaltungskooperation zwischen Behörden besondere Aufmerksamkeit-, wie beispielsweise der Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems oder der Verknüpfung der Firmenregister.
Innovationskraft und nachhaltige industrielle Basis
Die Innovationskraft der Unternehmen bildet einen Eckstein der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Es ist wichtig, dass die Unternehmen, einschließlich der KMU, vom Geschäftsumfeld und durch finanzielle Möglichkeiten zur Finanzierung darin unterstützt werden, Methoden anzuwenden, die zu Innovationen bewegen und innovative Produkte hervorbringen. Notwendig ist Innovation statt Administration. Daher setzt sich die ungarische Ratspräsidentschaft dafür ein, dass das 2008 beschlossene Maßnahmenpaket für Kleinunternehmen und die in der Europa 2020 Strategie genannten „Flaggschiff-Zielsetzungen“ für eine innovative Union miteinander in Einklang gebracht werden.
Die Notwendigkeit des industriellen Strukturwandels als Antwort auf die Globalisierung und die globale Wirtschaftskrise stellen Europas Industrie vor neue Herausforderungen. Die Verbesserung der geschäftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen, darunter die KMU, eine kluge Regulierung, die EU-weite Sicherung einer Infrastruktur, Netzdienstleistungen auf hohem Niveau sowie eine auch im Weltvergleich wettbewerbsfähige starke und nachhaltige Gestaltung der industriellen Basis sind überlebenswichtig geworden. Die ungarische Ratspräsidentschaft möchte dabei helfen, dass der Rat möglichst bald die konkreten Prioritäten für die Industriepolitik festlegt und sich dazu verpflichtet. Die in Arbeit befindliche Reform des europäischen Normungssystems, deren Hauptansätze während der ungarischen Ratspräsidentschaft vom Rat zum ersten Mal durchgesehen werden, verleiht gleichermaßen dem Binnenmarkt von Waren und Dienstleistungen und der Industrieproduktion neuen Schwung.
Herausragendes Thema der Forschungssektion des Rates für Wettbewerbsfähigkeit ist die Debatte über die Halbzeitbewertung des 7. Forschungsrahmenprogramms. Die Bewertungsergebnisse sind primär für die Planung und Vorbereitung des 8. Forschungsrahmenprogramms. Die ungarische Ratspräsidentschaft legt ein großes Augenmerk auf die Koordinierung der für die Rahmenprogramme und sonstigen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten verwendeten nationalen und europäischen Mittel, beziehungsweise die Vereinfachung der Teilnahmeregeln.

Péter Györkös ist der bei der Europäischen Unionakkreditierte Botschafter Ungarns. Der Diplomat leistet seinen Dienst dort, wo er von seinen Vorgesetzten eingesetzt wird; Péter Györkös ist jedoch auch durch „persönliche Bande” mit seiner jetzigen Aufgabe verbunden: Seit nunmehr zwanzig Jahren beobachtet er aus greifbarer Nähe den Prozess der europäischen Vereinigung und arbeitet auch innerhalb seines jeweiligen Aufgabenbereiches daran.