
Nach der Modifizierung wird ein in einem Mitgliedsstaat gefälltes Gerichtsurteil in den anderen Mitgliedsstaaten ohne jedes weitere Verfahren automatisch vollstreckbar sein. Heute sind die Beteiligten in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten noch dazu gezwungen, in allen betroffenen Mitgliedsstaaten ein Verfahren anzustrengen, was viel Zeit, Geld und Anstrengungen kostet. Die Verordnung wird nach der Modifizierung auch die böswillige Ausnutzung der Unterschiede in den Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten verhindern. Derzeit kann es noch vorkommen, dass jemand zum Zweck der Verschleppung des Verfahrens das Gericht eines Landes wählt, das nicht zuständig ist.
Wenn zum Beispiel in einem Rechtsstreit zwischen einer polnischen und einer französischen Firma ein polnisches Gericht das französische Unternehmen zu etwas verpflichtet, muss die polnische Firma anschließend auch vor einem französischen Gericht ein Verfahren anstrengen, um die Vollstreckung des polnischen Urteils zu erzwingen. Das kann bis zu zwei Jahre dauern und mit Kosten bis zu 20.000 Euro verbunden sein. Wenn die abgeänderte Verordnung in Kraft tritt, bedeutet das für kleine und mittlere Unternehmen Einsparungen von 48 Millionen Euro im Jahr, führte Viviane Reding auf der Pressekonferenz nach der Sitzung des Rates als Beispiel an. Die Kommissarin bezeichnete die in Arbeit befindliche Verordnung als „revolutionär“, nach deren Inkrafttreten „die Urteile in Zivil- und Wirtschaftsprozessen keine ausländischen mehr sein werden“.
Die Strafe für Computerkriminalität wird verschärft
Der Rat hat die in Arbeit befindliche Richtlinie diskutiert, die das Strafmaß für Computerkriminalität verschärfen wird. Demnach wird die Anwendung von „Zombie“-Computern (botnet) oder der Diebstahl von Computerdaten als Straftat gelten. Die neue Rechtsvorschrift erhöht die Strafmaße: Im allgemeinen Fall beträgt die Höchststrafe mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe, im qualifizierten Fall mindestens 5 Jahre. Als qualifizierter Fall gilt zum Beispiel ein von einem Netz von „Zombie“-Computern aus gestarteter Cyber-Angriff, wenn der Täter die Tat im Namen eines anderen begeht.
Angeklagte haben das Recht, Informationen zu erhalten
Die Justizminister haben die in Arbeit befindliche Richtlinie diskutiert, die das Recht auf Informationen von Beschuldigten und Angeklagten in Strafsachen erweitert. Die Behörden haben sofort Informationen über den Verdacht sowie über den Gegenstand der Anklage zu erteilen, dem Beschuldigten ist Zugang zu den Unterlagen der Sache zu sichern. Im Sinne der Vorschrift hat der Verhaftete in Schriftform Informationen über seine Rechte in einer Sprache zu erhalten, die er versteht, und zwar in einer auch für Laien klar verständlichen Formulierung. Die Broschüre über die Rechte des Beschuldigten wird in allen Sprachen der Europäischen Union hergestellt werden. Wie Tibor Navracsics in einem Interview mit dem Internetportal eu2011.hu vor der Sitzung des Rates betonte, gehört der Richtlinienentwurf zu den Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft.
Den Datenschutz modernisieren
Der Rat für Justiz und Inneres verabschiedete als Schritt der für 2011 geplanten Revision der Datenschutz-Richtlinie die Mitteilung der Kommission über den Datenschutz. Auf der anschließenden Pressekonferenz sagte Tibor Navracsics: Die wichtigste Bestrebung des Rates liegt darin, dass die neue Rechtsvorschrift die infolge der Globalisation und der Entwicklung der Infokommunikationstechnologien entstehenden neuen Situationen widerspiegeln soll. Es müsse auf die in Strafverfahren durchgeführte Datenverwaltung bei der Polizei und den Gerichten eingegangen werden, und es müssen die unsinnige Belastung der Datenverwalter verringert werden, sagte der ungarische Minister für Verwaltung und Justiz.
Die Minister haben eine Schlussfolgerung darüber verabschiedet, welche Rolle der Rat bei der effizienten Anwendung der Grundrechtecharta spielen soll. In diesem Zusammenhang hat Tibor Navracsics auf der Pressekonferenz mitgeteilt, dass die in Vorbereitung befindliche neue ungarische Verfassung die EU-Grundrechtecharta unter die Menschenrechte übernehmen will. Dies wird in der Europäischen Union die erste Verfassung dieser Art sein.
Der Rat hörte den Bericht der Kommission über das Gedenken an die von den totalitären Systemen begangenen Verbrechen an. Der Bericht unterbreitet einen zukunftsorientierten Vorschlag zur Wahrung des Andenkens an die Opfer, sagte Tibor Navracsics auf der Pressekonferenz.
Pressekonferenz von Tibor Navracsics nach der Sitzung (EN)