
Es scheint, als würde man mehr über andere Elemente der Krisenbewältigung der EU sprechen, als über das Sechserpaket. Dabei wird gerade diesem von Vielen für revolutionär gehalten. Sind Sie mit dieser Einschätzung einverstanden?
Ich denke, dass diese Vereinbarung deshalb von historischer Bedeutung ist, weil sie den Wirtschaftspfeiler der Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) überhaupt erst schafft. Volkswirte sagen schon seit Langem, dass das Fehlen dieses Pfeilers der Schwachpunkt der europäischen Wirtschaft und somit des Euros sei. Zugleich ist es jedoch offensichtlich, dass die Empfehlungen, die in dem Sechserpaket enthalten sind, die Autonomie der nationalen Wirtschaftspolitiken einschränken. Solange es keine greifbaren Probleme gab, verbaten sich die Länder in ihrer Wirtschaftspolitik Disziplinierungsmaßnahmen oder Einschränkungen. Erst mit der griechischen Schuldenkrise wurde den Politikern bewusst, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Daher wurde durch den Europäischen Rat eine Arbeitsgruppe auf hoher Ebene, eine „Task Force“, aufgestellt, in der die Finanzminister beinahe ein halbes Jahr über diese Themen diskutierten. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat in den vergangenen drei Monaten nichts anderes getan, als dass sie diese politische Vereinbarung in eine Rechtsvorschrift gegossen hat.
Was genau ist in diesen sechs, miteinander verbundenen Rechtsvorschriften enthalten und was bedeutet eine Reform der Wirtschaftsregierung?
In erster Linie geht es um eine stärkere Haushaltsdisziplin. Die Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspaktes werden strenger. Der Prävention kommt eine wichtigere Rolle zu, indem es Eingriffe, ja sogar Sanktionen geben wird, wenn zwar das Haushaltsdefizit in einem Mitgliedsstaat unter 3 Prozent liegt, es aber bereits abzusehen ist, dass ein negativer Prozess begonnen hat. Neben dem Defizit rückt auch die Erfüllung des Staatverschuldungsziels in den Vordergrund. Das 60-Prozent-Kriterium ist als Obergrenze der Staatsverschuldung im EU-Grundlagenvertrag selbst festgeschrieben, aber dessen Einhaltung wurde bisher nicht durchgesetzt. Auch der Ermessensspielraum des Rates wird reduziert, so dass es mehr Automatismen, insbesondere bei der Entscheidung über Sanktionen, geben wird. All dies wird durch einen Richtlinienentwurf ergänzt, der die fiskalische Vorschriften, die der Best Practice in Europa entsprechen, in die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten implementieren soll. Auch wird ein neuer Begriff geprägt: das makroökonomische Ungleichgewicht. In der Eurozone waren in den vergangenen Jahren bedeutende Überschüsse und Defizite hinsichtlich der Leistungsbilanz aufgetreten; in bestimmten Ländern entwickelte sich ein sehr starker Kreditboom und eine Immobilienblase. All dies erhöhte die Kosten der wirtschaftlichen Rezession enorm und erschwerte die Überwindung der Krise. Dies hat man jetzt erkannt, weswegen nun auch die makroökonomischen Ungleichgewichte verfolgt und – falls notwendig – sanktioniert werden.

Sogar ein bis zwei Wochen vor der Sitzung des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 15. März gab es noch viele ungelöste Fragen rund um das Sechserpaket. Wie konnte man schließlich Kompromisse finden, die für alle Mitgliedstaaten akzeptabel sind?
Diese Arbeit hatte politische Rückendeckung von höchster Ebene. Sowohl die Sitzung des Europäischen Rates im Oktober und Dezember, als auch der Euro-Gipfel im März beschäftigten sich mit diesem Thema, was für die Vereinbarung eine überaus starke politische Unterstützung bedeutete. Unsere Aufgabe war es, die fachlichen Details abzustimmen und Lösungen zu finden, die für alle befriedigend sind. Die starke politische Unterstützung konnte man auch daran sehen, dass sich die Mitgliedsstaaten grundsätzlich konstruktiv verhielten. Ohne sie wäre es sehr schwer gewesen.
Die Geschichte ist noch nicht zu Ende: Von den sechs Rechtsvorschriften müssen vier im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zusammen mit dem Europäischen Parlament verabschiedet werden; im Zusammenhang mit den beiden übrigen sind ebenfalls Konsultationen notwendig. Viktor Orbán traf sich vor Kurzem mit den parlamentarischen Berichterstattern, um den Weg für die formalen Abstimmungsgespräche Ende April politisch zu ebnen. Zugleich hört man, dass die Parlamentsabgeordneten eine erschreckende Zahl von zweitausend Änderungsanträgen für das Sechserpaket eingereicht haben. Wie sehen Sie die Verhandlungschancen?
Der zweite Abschnitt des Gesetzgebungsverfahrens, der jetzt vor uns liegt, wird womöglich noch schwieriger werden, als der erste. Einerseits, weil wir infolge der vielen unterschiedlichen Vorstellungen in manchen Fragen sehr weit voneinander entfernt sind und uns einander annähern müssen. Andererseits, weil sich das Parlament in Verzug gegenüber dem Rat befindet. Am 15. März haben wir von den 27 Mitgliedsstaaten ein umfassendes Mandat erhalten, um offiziell Abstimmungsgespräche mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zu beginnen. Der parlamentarische Berichterstatter wird diese Vollmacht vom Wirtschafts- und Währungsausschuss hingegen wohl erst um den 20. April erhalten.
Die informelle Konsultation ist jedoch bereits im Gange. Dabei handelt es sich zwar um einen inoffiziellen Dialog, von dem wir uns aber erhoffen, dass er die Position des Rates verdeutlicht.
Könnten Sie auf Grund der bisherigen inoffiziellen Konsultationen die größten Meinungsverschiedenheiten benennen, die im Mittelpunkt der Verhandlungen mit dem Parlament stehen werden?
Ein Teil der Differenzen ist vollkommen natürlich und hängt damit zusammen, dass das Parlament in bestimmten Prozessen eine wichtigere Rolle spielen möchte. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Eine sogenannte Ergebnistabelle kann mit Hilfe von 8-10 Indizes prognostizieren, ob im jeweiligen Land ein übermäßiges makroökonomisches Ungleichgewicht wahrscheinlich ist. Gemäß dem Vorschlag des Rats für die Rechtsnorm hat das Parlament keine Möglichkeit an der Gestaltung der Ergebnistabelle teilzunehmen. Es ist jedoch absehbar, dass das Europäische Parlament dabei zumindest eine konsultative Rolle spielen möchte.
Es gibt auch einen anderen Problemkreis. Die Kommission ist mit ihren ursprünglichen Rechtsnormvorschlägen Ende September vorigen Jahres an die Öffentlichkeit getreten, noch bevor die erste Fassung des Berichts der Arbeitsgruppe erschienen war. Letztere weicht jedoch in einigen Punkten von den ursprünglichen Vorstellungen der Kommission ab. Da es für das Parlament schon von vornherein problematisch war, dass es an diesem politischen Diskurs im Rahmen der Task Force nicht teilnehmen konnte, kann man damit rechnen, dass der Standpunkt des Parlaments in den Fragen, in denen es Differenzen zwischen der Empfehlung der Kommission und der Task Force gibt, näher bei der ursprünglichen Kommissionsempfehlung liegen wird.
Zudem ist es problematisch, dass einige Vorschläge zu Regelungen des Sechserpakets mit anderen wichtigen Fragen, die aber nicht dazu gehören, verknüpft werden. Unser Ziel ist es, diese in der Konsultation voneinander zu trennen, damit sie den Rahmen der Abstimmungsgespräche nicht sprengen.
Wenn es doch nicht gelingt, den Fahrplan einzuhalten und im Juni keine Vereinbarung mit dem Parlament erzielt wird, wäre das eine ziemlich schlechte Botschaft: Die sonstigen Elemente der umfassenden Krisenmaßnahmen scheinen nämlich nach Plan zu laufen, allein das Sechserpaket ist noch in der Schwebe.
Ich bin davon überzeugt, dass sich jeder, auch das Parlament darüber im Klaren ist und seine Verantwortung spürt. Dies könnte dabei helfen, dass wir Kompromisse finden.
Ein anderer Aspekt der Krisenprävention ist die Neuregelung der Finanzdienstleistungen, die ja die Probleme im Finanzsektor verursacht haben. In diesem Bereich muss die ungarische Ratspräsidentschaft beispiellos viele, beinahe zwanzig Dossiers gleichzeitig behandeln. Wo liegt dabei der Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft und wie ist der aktuelle Stand? Wie steht es zum Beispiel um die Rechtsvorschrift über das Verbot des ungedeckten Leerverkaufs (Naked Short Selling), über die die Mitgliedsstaaten bei der jüngsten ECOFIN-Sitzung keine Einigung erzielen konnten?
Die Ratspräsidentschaft hat ihr Vorhaben, bei der Ratssitzung im März einen Standpunkt vorab zu erzielen, tatsächlich aufgegeben. Stattdessen haben wir lediglich eine Diskussion um dessen Richtung geführt. Es handelt sich um eine überaus komplexe Rechtsvorschrift, die den ungedeckten Verkauf von Aktien, Staatspapieren und von sogenannten Derivaten bei Ausfall von Krediten (CDS) einschränken würde.
Hinsichtlich des entscheidenden Teils der Regelung besteht zwischen den Mitgliedsstaaten Konsens. Es sind im Wesentlichen zwei Fragen offen geblieben. Die eine ist, ob es im Falle des ungedeckten Leerverkaufs von Staatspapieren ein grundsätzliches Verbot geben sollte, und falls ja, in welchem Ausmaß. Die andere Frage betrifft den genauen Kompetenzbereich und die Aufgaben der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA), die über die nationalen Aufsichtsbehörden hinausgehen. Wir hoffen, dass es uns gelingt, bei der ECOFIN-Sitzung im Mai in diesen beiden Fragen einen gemeinsamen Nenner zu finden und zu einer Vorab-Vereinbarung zu gelangen.
Es ist vorstellbar, dass wir im Mai die Beratungen über die Finanzderivative, die ebenfalls weit vorangeschritten ist, abschließen und eine allgemeine Annäherung verabschieden können. Die wichtigste Neuerung dieser Rechtsvorschrift ist, dass im Falle der meisten Derivativgeschäfte ein zentraler Vertragspartner zwingend eingeschaltet werden müsste, um das Partnerrisiko zu minimieren. D. h. das Risiko, dass jemand einen Schaden erleidet, weil sein Geschäftspartner nicht erfüllen kann, würde gesenkt.
Bei allen Fragen möchte ich noch auf die Omnibus II-Richtlinie hinweisen, die die Branchenvorschriften, die die europäischen Aufsichtsbehörden bereits aufgestellt haben, implementiert. Sie vervollständigt also die gesetzlichen Bedingungen, die zum Betrieb der neuen Mikroaufsichtsstruktur notwendig sind. Die Empfehlung der Kommission kam erst ziemlich spät, Anfang Januar heraus, wir arbeiten jedoch mit voller Kraft daran und sind im Rat nicht mehr weit von einer Vereinbarung entfernt. Wir hoffen, dass wir die Abstimmungsgespräche mit dem Parlament hinsichtlich aller drei Rechtsvorschriften noch während der ungarischen Ratspräsidentschaft abschließen können.
