


In der Europäischen Union beträgt der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen 20,4 Prozent, das ist mehr als das Doppelte des Anteils der voll erwerbsfähigen Bevölkerung (9,6 Prozent). Eine der wichtigsten Zielsetzungen der Ratspräsidentschaft ist gerade aus diesem Grund die Verbesserung der Situation der Jugendlichen auf dem Arbeitskräftemarkt. Welche Aspekte der Frage wurden auf der Internationalen Konferenz für Arbeit am 15. Juni in Genf untersucht?
Die Wirtschaftskrise hat den Einstieg der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt stark getroffen, gleichzeitig hat sich auch die Dauer des Übergangs aus der Schule in das Arbeitsleben verlängert. All das zusammen schlägt sich im Anteil der arbeitslosen Jugendlichen nieder.
Auch die Jugendlichen, die eine Anstellung finden können, arbeiten oft nur Teilzeit oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag, was zumeist nicht zu einer Dauerbeschäftigung führt. Deshalb müssen Programme ausgearbeitet werden, die die Arbeitgeber stimulieren. Darin können die an der Sitzung teilnehmenden Länder einander unterstützen.
Obwohl laut der aktuellen Daten die Beschäftigungsquote der Jugendlichen bereits einen Zuwachs aufweist, ist es wichtig, dass wir ihre Arbeitsaufnahme unterstützen. Wir haben gemeinsam mit meinen Kollegen Ministern, mit den Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern die Entwicklung des Unterrichts- und Ausbildungssystems, sowie Gründe und Lösungsmöglichkeiten für einen vorzeitigen Schulabgang überprüft. Der Erwerb der entsprechenden theoretischen und praktischen Fertigkeiten ist für eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitskräftemarkt unbedingt notwendig, deshalb müssen wir auch die Aneignung der zur Arbeitsausführung nützlichen Kenntnisse bzw. die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und den Arbeitsplätzen fördern.
Auf dem Treffen sind wir auch auf die Rolle der staatlichen Arbeitsämter eingegangen. Diese können bei der Beschäftigung der Jugendlichen eine wichtige Rolle spielen, da sie in der Lage sind, die Interessen der Arbeitgeber und der jugendlichen Arbeitnehmer aufeinander abzustimmen.
Die Ratspräsidentschaft bereitet sich darauf vor, auf der Sitzung des Rates für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz am 17. Juni in Luxemburg ein Abschlussdokument über die Beschäftigung der Jugendlichen anzunehmen. Was genau wird das Dokument beinhalten und wie unterstützt es die Ratspräsidentschaft, die gesteckten Ziele zu erreichen?
Das Ziel des Dokuments besteht darin, in Bezug auf die Zukunft solche gemeinsamen Handlungsrichtungen festzulegen, die zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der Jugendlichen und damit zum Erreichen der Beschäftigungsrate der Strategie Europa 2020 von 75 Prozent beitragen. Das Abschlussdokument hat das Ziel, auch für solche Probleme eine Lösung zu finden, wie die Unterschiede zwischen den in der Schule erworbenen Fertigkeiten und den Anforderungen und Ansprüchen des Arbeitsmarktes, oder die besonders ungünstige Situation einzelner besonders benachteiligter Gruppen oder die Segregation auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus fordert das Dokument des Rates die Mitgliedsstaaten zu Aktivitäten auf besonders wichtigen Gebieten auf, wie bei der Erweiterung der Möglichkeiten für Praktikanten. Die Europäische Kommission dagegen wird vom Dokument zur effizienten Durchführung der Flaggschiffinitiative „Jugend in Bewegung“ aufgefordert.
All das stellt für die Mitgliedsstaaten und für die Europäische Kommission eine gute Ausgangsgrundlage zur Verwirklichung der späteren konkreten Maßnahmen dar.
Auf der Sitzung in Luxemburg werden auch Angebote und Vorschläge zur Beschäftigungspolitik, Bewertungen der nationalen Reformprogramme sowie Dokumente diskutiert, die sich auf das System zur Leistungsbewertung in der Beschäftigung beziehen. Welche Ergebnisse strebt die Ratspräsidentschaft in diesen Fragen an?
Eine der wichtigsten Prioritäten der ungarischen Ratspräsidentschaft ist die erfolgreiche Abwicklung des ersten Europäischen Semesters. Der Prozess des Semesters hebt die gemeinschaftliche wirtschafts- und sozialpolitische Koordination technisch gesehen auf eine neue Stufe. Als Ratspräsidentschaft haben wir in diesem Zusammenhang in erster Linie die Aufgabe, einerseits die Strategie Europa 2020 erfolgreich zu starten, die die mittelfristige wirtschaftliche und soziale Vision der Europäischen Union beinhaltet, andererseits in Zusammenarbeit mit den Institutionen der Gemeinschaft derartige Prozesse der Verfahrensordnung zu gestalten, die in den kommenden zehn Jahren eine effiziente Koordination der Fachpolitiken ermöglichen.
Die Ausarbeitung, Bewertung der Nationalen Reformprogramme sowie die Annahme der landesspezifischen Angebote und Vorschläge sind wichtige Schlussakkorde dieses Prozesses, da diese die Richtung vorgeben, entlang derer die ganze Gemeinschaft aber auch die einzelnen Mitgliedsstaaten die vor ihnen stehenden Herausforderungen bewältigen und ihre mittelfristigen Ziele erreichen sollen. Das System zur Leistungsbewertung in der Beschäftigung wird in den kommenden Jahren maßgeblich für die Bestrebungen der Mitgliedsstaaten sein und wird bei der Bewertung der Maßnahmen, die umgesetzt wurden, Bedeutung haben. Mit ihrer effizienten Anwendung können die neuralgischen Punkte identifiziert werden, wo auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten Eingriffe notwendig sind, um die Ziele zu erreichen.
In den einzelnen Mitgliedsstaaten können für die Belebung der Beschäftigung jeweils andere wirtschaftspolitische Mittel effizient sein. Welche Methoden können in der Gesamtheit der EU funktionieren? Befürchten Sie nicht, dass die Lösung „one size fits all” (gleiche Größe für alle) auf der EU-Ebene kontraproduktiv sein kann?
Die wirtschaftspolitische Koordination der Gemeinschaft beruht auf der Erkenntnis, dass die abgestimmten Maßnahmen der Mitgliedsstaaten auf der Synergie aufbauen und gemeinsam eine größere Effizienz besitzen. Natürlich gibt es kein solches „Rezept“, das einen solchen politischen Mix enthält, der für alle Mitgliedstaaten anwendbar wäre. Der optimale Eingriff ist in jedem Fall maßgeschneidert; er hängt von der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Einrichtung des gegebenen Mitgliedsstaates ab. Es gibt aber solche allgemeinen Modelle, auf deren Grundlage mit einer entsprechenden Ausarbeitung der Details annähernd optimale Ergebnisse erreicht werden können.
Das beste Beispiel hierfür ist das Modell der flexiblen Sicherheit, die in den nördlichen Ländern wie geölt funktioniert, die so genannte „flexicurity”. Dies ist die flexible Umgestaltung der arbeitsrechtlichen Regelung, die durch die Stärkung des sozialen Schutznetzes, die Gestaltung von effizienten Dienstleistungen zum Zweck einer Anstellung, sowie durch die Angleichung der Ausbildungssysteme an die Ansprüche des Arbeitsmarktes in der Lage ist, einen so wettbewerbsfähigen Rahmen zu schaffen, der gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und die soziale Sicherheit der Gesellschaft erhöht.