
„Das Gesetzespaket stellt für die ungarische Ratspräsidentschaft und im Allgemeinen betrachtet auch für die Arbeit des Rates ein Dossier von zentraler Bedeutung dar“, erklärte György Matolcsy in der öffentlichen Diskussion auf der Sitzung des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am 15. März in Brüssel. Ziel der Gesetzgebung ist es, die fiskale Politik und die makroökonomische Aufsicht in der Europäischen Unionzu verstärken. „Es ist aber auch ein sehr wichtiges Element der umfassenden Antwort der Europäischen Union auf die Wirtschaftskrise”, führte der Minister aus.
György Matolcsy erinnerte die Vertreter der Mitgliedsstaaten an die fundierten Diskussionen über den Bericht, der von der durch den ständigen Präsidenten des Europäischen Rates geführten Arbeitsgruppe über die Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftsregierung ausgearbeitet wurde. Der Bericht wurde später auch vom Europäischen Rat bestätigt. Die Kommission hatte am 29. September 2010 die sechs Gesetzesentwürfe vorgelegt, der Europäische Rat forderte in seiner Sitzung am 4. Februar den ECOFIN-Rat auf, in seiner Sitzung im März einen gemeinsamen politischen Standpunkt (eine so genannte „allgemeine Annäherung“) über die Vorschläge zu verabschieden und bis Juni auch im Europäischen Parlamentein Einvernehmen zu erzielen.
Gleichgewicht
„Seit unserem vorhergehenden Treffen sind in allen Bereichen intensive Vorbereitungsarbeiten durchgeführt worden. Es ist mir ein Anlass zur Freude, dass die Mitgliedsstaaten eine wirkliche Verpflichtung zum Fortschritt und zu den Kompromissen gezeigt haben“, formulierte György Matolcsy und fügte hinzu: „Das Paket aus sechs Gesetzesentwürfen spiegelt das Gleichgewicht wider.“ Die Mitgliedsstaaten dankten der Ratspräsidentschaft für ihre Bemühungen und billigten – mit den Worten der französischen Ministerin Christine Lagarde – die „außerordentliche Effizienz“, mit der die Ratspräsidentschaft den Vorschlägen den Weg geebnet hat.
Das aus sechs Gesetzesentwürfen bestehende Paket ist ein Teil der umfassenden Maßnahmen, mit denen die Europäische Union auf die Staatsschuldenkrise geantwortet hat. Ein Bestandteil des Pakets ist die verstärkte Kontrolle des Budgets der Mitgliedsstaaten, wobei die Verschärfung des Verfahrens bei übermäßigem Defizit sowie die Gestaltung der neuen Mittel zur Beseitigung von makroökonomischen Ungleichgewichten in den Mitgliedsstaaten inbegriffen sind.
Auf der Sitzung des Rates am 15. März haben sich die Minister mit insgesamt vier Themenkreisen befasst. Dies waren folgende: die Verwendung der Einnahmen aus den im Rahmen des Verfahrens bei übermäßigem Defizit und des Verfahrens bei übermäßigem Ungleichgewicht verhängten Geldstrafen; die mit der Anwendung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthaltenen Schuldenkriteriums verbundenen Fragen; die Handhabung der Ungleichgewichte der laufenden Zahlungsbilanz und die Berücksichtigung der Kosten der Pensions- und Rentenreform im Verfahren bei übermäßigem Defizit.
Erfolg der ungarischen Ratspräsidentschaft
Die Anwendung des Schuldenkriteriums war eines der schwierigsten Probleme. Das Gipfeltreffen der zur Eurozone gehörenden Mitgliedsstaaten am 11. März gab der Arbeit des ECOFIN einen Anstoß. Die Staats- und Regierungsoberhäupter der Eurozone unterstützten die Einführung der 1/20-Regel unter Berücksichtigung der von der Kommission vorgeschlagenen sonstigen relevanten Faktoren. Diese Entscheidung erteilte eine eindeutige Antwort auf einige der Fragen, die sich auf die praktische Anwendung des Schuldenkriteriums bezogen, und erleichterte damit die Vereinbarung.
Die vom Rat angenommene „allgemeine Annäherung“ stellt für die ungarische Ratspräsidentschaft einen großen Erfolg dar, ist aber auch ein gewaltiger Schritt in Richtung des Kompromisses, der auf der Sitzung des Europäischen Rates am 24. und 25. März erreicht werden kann und der eine umfassende Antwort auf die mit der Staatsschuldenkrise verbundenen Herausforderungen erteilt.
Weitere interinstitutionelle Verhandlungen
Zugleich erteilt die Vereinbarungüber das Paket aus sechs Gesetzesentwürfen der Ratspräsidentschaft nur ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die im Rat getroffene politische Vereinbarungist Gegenstand eines weiteren interinstitutionellen Verhandlungsprozesses. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EP verabschiedet am 19. und 20. April seinen Bericht über das Paket der sechs Gesetzesentwürfe. In der Zwischenzeit wird die Ratspräsidentschaft Konsultationen mit dem Parlamentbeginnen, um die Standpunkte einander näher zu bringen. Dem folgt ein offizieller Trilog zwischen dem Rat, dem Parlamentund der Kommission, als dessen Ergebnis im Juni der Plenarsitzung des EP und der Sitzung des ECOFIN ein identischer Wortlaut zur Bestätigung vorgelegt werden kann.
Die Priorität der Ratspräsidentschaft
Eine der Prioritäten des Programms der ungarischen Ratspräsidentschaft besteht darin, bis zum Ende des Halbjahres eine interinstitutionelle politische Vereinbarungüber das Paket aus sechs Gesetzesentwürfen zur Stärkung der Wirtschaftsregierungzu treffen.
Die Gesetzesentwürfe sind von der Kommission vorgelegt worden, zur Vorbereitung der politischen Vereinbarungüber das Paket haben die Mitgliedsstaaten eine gesonderte Arbeitsgruppe geschaffen, die Anfang Februar in den meisten Fragen die Nähe des Einvernehmens erreichen konnte. Der ECOFIN-Rat hat die Gesetzesentwürfe zuerst auf seiner Sitzung im Februar diskutiert, am 15. März haben die Mitgliedstaaten dann eine politische Vereinbarungerzielen können – hiermit wurde der von der Ratspräsidentschaft vorgegebene Fahrplan eingehalten. Vier der sechs Gesetzesentwürfe bedürfen einer gemeinsamen Entscheidung mit dem Europäischen Parlament, somit erfolgt nach der Vereinbarung im Rat der Abstimmungsprozess mit dem EP.
Der Schuldensenkung größere Aufmerksamkeit widmen
Von den im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgeschriebenen Verpflichtungen wurde bisher vor allem die Einhaltung der Haushaltsdefizitvorgaben angestrebt, während die Regelungen hinsichtlich der Staatsschulden eher im Hintergrund standen. Dadurch verlor die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems etwas an Bedeutung. Deshalb legen die Vorschläge mehr Gewicht auf den Abbau der Schulden.
Im Zusammenhang mit den Staatsschulden soll der präventive Charakter der neuen Regelung gestärkt werden. Die Mitgliedsstaaten werden dazu angeregt, mittelfristig das Erreichen eines Haushaltsgleichgewichts anzustreben. Das Abrücken vom Gleichgewicht soll im Sinne des Vorschlags auch dann finanzielle Sanktionen nach sich ziehen, wenn das Defizit die mit 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) festgelegte Obergrenze nicht überschritten hat.
Was das Ausmaß der Staatsschulden anbelangt, haben der Rat und die Kommission früher keine Schritte unternommen, wenn die Schulden eines Mitgliedsstaats dauerhaft über 60 Prozent des BIP gestiegen sind. Die neuen Vorschläge fordern strenger als bisher die Verringerung der Schulden, zum Beispiel wird – neben der Berücksichtigung sonstiger relevanter Faktoren – die so genannte 1/20-Regelung eingeführt. Das bedeutet, dass im Fall der Überschreitung der 60-Prozent-Grenze, der jeweilige Staat seine Schulden jährlich um 1/20 des über 60 Prozent des BIP liegenden Anteils der Staatsschulden abbauen muss. Im Fall einer Schuldenrate von 80 Prozent beträgt die Abbaurate beispielsweise jährlich 1 Prozent.
Auftreten gegen die makroökonomischen Ungleichgewichte
Neben der Kontrolle der Prozesse im Staatshaushalt wird an einer gesonderten Rechtsvorschrift über die Verfolgung und Abwendung von makroökonomischen Ungleichgewichten gearbeitet. Im Sinne des Vorschlags wird zur Beobachtung der äußeren und inneren Ungleichgewichte ein Monitoring-System ausgebaut. Im Fall eines Ungleichgewichts fordert der Rat den betroffenen Mitgliedsstaat dazu auf, ein Programm zur Bewältigung des Problems zu erstellen und später dem Rat Bericht über die Durchführung der Maßnahmen zu erstatten.
Einer der Gesetzentwürfe des Pakets schreibt bis Ende 2013 die Übernahme der europäischen Best Practices im Bereich Haushaltsplanung vor. Es handelt sich um die Transparenz des Haushaltsplanungsprozesses und um die Aufnahme einer mittelfristigen Perspektive in die Budgets der Mitgliedsstaaten.
