
„Wir hoffen, dass die Möglichkeit zu weiteren Fortschritten während der polnischen Ratspräsidentschaft besteht”, sagte der ungarische Innenminister Sándor Pintér, der den Vorsitz bei dem Treffen innehatte, auf der Pressekonferenz während der Sitzung. Auf Anfrage teilte er mit, dass auch der letzte Gegner der Aufnahme Bulgariens und Rumäniens, die Niederlande, keine Vorbehalte mehr hätte. „Auch die Niederlande haben die Schlussfolgerung des Rates akzeptiert, es gibt momentan keinen konkreten Widersacher”, führte Pintér aus.
Die Innenminister stellten fest, dass sich Bulgarien und Rumänien erfolgreich auf die Anwendung des Schengener Rechtsmaterials vorbereitet haben. Damit ist die Prüfung des Vorbereitungsgrades der beiden Länder abgeschlossen. Der Rat wird so bald wie möglich, aber spätestens im September, auf die Frage des Beitritts zurückkommen, heißt es im Dokument.
Nach der Feststellung der technischen Vorbereitung von Bulgarien und Rumänien folgt die Entscheidung über die Aufhebung der inneren Grenzkontrollen der beiden Länder. Auf Anfrage deutete Sándor Pintér an, dass die Aufhebung der Grenzkontrollen möglicherweise schrittweise verwirklicht wird. Demnach sollen in der ersten Phase nur die Kontrollen auf den Flughäfen aufgehoben werden. „Während der polnischen Ratspräsidentschaft, bis September 2011, muss die Frage erneut überprüft werden”, sagte der ungarische Innenminister, und verwies darauf, dass es unterschiedliche Vorschläge gebe. Der eine sehe einen schrittweisen Beitritt Bulgariens und Rumäniens vor. Das heißt, dass die Abschaffung der Kontrollen an den Flughäfen noch 2011 erfolgt, die Straßen- und Wassergrenzübergänge würden dann später folgen, führte Pintér aus.

Für die ungarische EU-Ratspräsidentschaft war es eine hervorgehobene Priorität, den Beitritt von Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum zu erreichen. Dies hätte ursprünglich schon im März erfolgen können, aber vor Beginn der ungarischen Ratspräsidentschaft hatten vier Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, die Niederlande und Finnland) Vorbehalte angekündigt. In dieser Situation strebte die ungarische Präsidentschaft einen politischen Kompromisses an. Sie wollte bis Juni zumindest eine Einigung über den Zeitpunkt der politischen Entscheidung über die endgültige Grenzöffnung erzielen.
Die Zeitbestimmung „bis Ende September” deutet auf die erste offizielle Ratssitzung unter der nachfolgenden polnischen Ratspräsidentschaft hin.
Polen unterstützt ebenfalls die Erweiterung des Schengen-Raumes und hält die Position gegen die bulgarische und rumänische Aufnahme für Populismus. Der Staatsminister für EU-Angelegenheiten im polnischen Außenministerium, Mikolaj Dowgielewicz, erklärte am 2. Juni 2011 in Budapest: „Rumänien und Bulgarien sind auf die Mitgliedschaft im Schengen-System „technisch vorbereitet.“ Der polnische Staatsminister stufte die Vorbehalte gegenüber der rumänischen und bulgarischen Mitgliedschaft als Populismus ein, der sich seiner Meinung nach in einzelnen nordeuropäischen Ländern zeige. „Es besteht kein Grund dafür, dass Rumänien und Bulgarien für die verfehlte Flüchtlingspolitik der nordeuropäischen Länder bezahlen sollen“, sagte er.
Wie Innenminister Sándor Pintér zuvor gegenüber der Website der Präsidentschaft, eu2011.hu erklärt hatte, musste Ungarn in einer Reihe von Verhandlungen vermitteln. „Wir haben auch mit Gegeninteressenten zahlreiche bi- und multilaterale Abstimmungen geführt. Für alle Zweifel haben wir die beruhigende Antwort gefunden. Es war eine große Hilfe, dass die Ratspräsidentschaft das Problem ruhig und gemäßigt behandelt hat.”, meinte der Minister.
Die wichtigsten Fragen der Sitzung des Rates für Inneres und Justiz:
- der die Verordnung (EG) 562/2006 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) abändernde Verordnungsvorschlag von Seiten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates
- Vorschlag zur Richtlinie über das Recht auf Informationen im Laufe des Strafverfahrens
- Vorschlag zur Richtlinie über die sexuelle Ausbeutung von Kindern
- Richtlinie über die Verhütung des Menschenhandels und über den Opferschutz
- Europäischer Ermittlungsbefehl