
Nach Meinung des Ministers hat die ungarische Ratspräsidentschaft den menschlichen Faktor, den Dienst an den Bürgern der Europäischen Union in den Mittelpunkt gestellt, und diese Anstrengung erfolgreich bewältigt.
Eine hervorgehobene Frage war die Charta der Grundrechte. Ungarn hat während der informellen Ratssitzung in Januar eine politische Diskussion darüber angeregt, wie die politischen Institutionen der Union, primär der Rat, die Achtung der in der Charta der Grundrechte gefassten Rechte garantieren können. Über diese Frage wurde im Mai ein offizielles Abschlussdokument veröffentlicht, und der Rat hat bezüglich seiner eigenen Arbeit in Juni Richtlinien angenommen, erklärte Tibor Navracsics.
Die ungarische Ratspräsidentschaft hat den Beitritt der Europäischen Union zum Europäischen Menschenrechtsabkommen als eine Angelegenheit von hervorragender Bedeutung aufgefasst. Während der ungarischen Ratspräsidentschaft kam es zum Abschluss der letzten Beratungen der Experten, so dass der Weg für die Annahme der mit dem Beitritt verbundenen internen Rechtsnormen eröffnet werden kann, erklärte der Minister.
Die Unterstützung der Opfer von Straftaten stellte eine Priorität für die ungarische Ratspräsidentschaft dar. Ungarn hat über diese Frage im März in Budapest eine Konferenz veranstaltet. Unter Beachtung des dort Vorgetragenen hat die ungarische Ratspräsidentschaft einen Vorschlag für einen Fahrplan für den Opferschutz unterbreitet, den der Rat für Justiz und Inneres während seiner Sitzung am 9.-10. Juni unter dem Namen Budapester Programm verabschiedete, hob Navracsics hervor.
Bezüglich der Frage der Außerkraftsetzung des Rahmenentwurfs über die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern hat die ungarische Ratspräsidentschaft die trilaterale Abstimmung mit dem Europäischen Parlament begonnen. „Wir stehen an der Schwelle einer Vereinbarung, und wir haben gute Hoffnungen, dass es gelingt, das Verfahren der Formulierung der Rechtsnormen noch während der Periode der ungarischen Ratspräsidentschaft abzuschließen“, formulierte der ungarische Minister.
„Wir haben im Zusammenhang mit dem Rahmensystem der EU-weiten Roma-Strategie die Schlussfolgerungen des Rates in Mai verabschiedet, wodurch die Mitgliedstaaten ihr politisches Engagement für ein Vorgehen im europäischen Rahmen zum Ausdruck gebracht haben“, erklärte Navracsics.
Zum Thema Datenschutz hat die ungarische Ratspräsidentschaft ihr Ziel erreicht. Es ist gelungen, ein Abschlussdokument des Rates anzunehmen.
Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA bezüglich des Abkommens über den Schutz von persönlichen Daten haben ebenfalls begonnen. Die Verhandlungen wurden von den verschiedenen Formationen des Rates aufmerksam verfolgt, teilte Navracsics mit.
Die ungarische Ratspräsidentschaft hat den Richtlinienvorschlag bezüglich der Informationsrechte von in Strafverfahren einbezogenen Personen als eine wesentliche Frage behandelt. „Man konnte während der trilateralen Beratungen mit dem Europäischen Parlament in Bezug auf viele Fragen einen Konsens erzielen, aber man muss sich noch weiter mit dem Vorschlag befassen. Ich bin der Meinung, dass uns nur noch wenig davon trennt, dass wir einen auch für den Rat und das Europäische Parlament annehmbaren Textvorschlag verabschieden können. Dazu ist von beiden Seiten Flexibilität erforderlich”, erklärte Tibor Navracsics.
Bezüglich des Europäischen Ermittlungsbeschlusses wurde während der Ratssitzung am 10. Juni eine Einigung im Allgemeinen Teil erzielt, so dass die polnische Ratspräsidentschaft nur noch über die besonderen Ermittlungshandlungen beraten muss, betonte der Minister.
„Wir haben den Richtlinienvorschlag der Angriffe auf Informationssysteme ebenfalls auf der Tagesordnung gehalten, während der Ratssitzung am 10. Juni konnte ein vorübergehender Standpunkt ausgearbeitet werden“, hob Navracsics hervor.
Bei der Behandlung der Verordnung über Erbschaftsangelegenheiten hat sich die ungarische Ratspräsidentschaft einen bedeutenden Fortschritt als Ziel gesetzt, und es ist auch gelungen, während der Sitzung der Justizminister ein politisches Kompromisspaket zu verabschieden. Dies schafft die Möglichkeit dafür, dass die „Freizügigkeit“ von Erbschaftsbeschlüssen zwischen den Mitgliedstaaten entsteht, was die Erfüllung von Forderungen der Erben in Erbangelegenheiten über die Grenzen hinweg erleichtert, formulierte Navracsics.
Die ungarische Ratspräsidentschaft hat die Änderung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und über die Rechtskompetenz im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts, des sogenannten Vorschlags von Brüssel, ebenfalls mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet. Die intensive Arbeit der Experten führte dazu, dass nach dem Abschluss der ersten Lesung ein Textvorschlag des Präsidiums fertiggestellt wurde, der die Grundlage für weitere Arbeiten der Kodifikation liefern kann, führte der Minister aus.
A polgári és kereskedelmi tárgyú ítéletek kölcsönös elismeréséről és végrehajtásáról és a joghatóságról szóló rendelet, az úgynevezett Brüsszel-I javaslat módosítását szintén kiemelt módon kezelte a magyar elnökség. Az intenzív szakértői munka eredményeként a szöveg első olvasásbeli elfogadását követően elkészült egy elnökségi szövegtervezet, amely a további kodifikációs munka alapjául szolgálhat, taglalta a miniszter.