Der Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport bestätigte den Beschlussentwurf, der Ergebnis der erfolgreichen Vermittlung der ungarischen Ratspräsidentschaft ist, auf seiner Sitzung am 14. Februar unter den Tagesordnungspunkten ohne Debatte. Der Entwurf würde eine Gruppe der Mitgliedsstaaten ermächtigen, hinsichtlich eines einheitlichen Patents eine verstärkte Zusammenarbeit zu initiieren. Damit würde ein kosteneffizienteres, einfacheres EU-Patentsystem geschaffen, das größere Rechtssicherheit bringt, den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt fördert und die Wettbewerbsfähigkeitder Europäischen Union verbessert.
Ursprünglich hatten 12 Mitgliedstaaten im Dezember 2010 bei der Kommission beantragt, einen Vorschlag für eine verstärkte Zusammenarbeit unterbreiten zu dürfen, nachdem es nicht gelungen war, hinsichtlich der Übersetzungsvorschriften für das einheitliche Patent eine Einigung im Rat zu erzielen. Durch die Vermittlung der ungarischen Ratspräsidentschaft erklärten während der Abstimmungen des Rates später weitere 13 Mitgliedstaaten ihre Beitrittsabsicht. Italien und Spanien wollen vorerst nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, was alle teilnehmenden Staaten bedauerten.
Parlament muss auch einverstanden sein
Eine verstärkte Zusammenarbeit kann von mindestens neun Mitgliedsstaaten für einen bestimmten Aufgabenbereich angeregt werden. In der Folge können die Institutionen, Verfahren und Mechanismen der Europäischen Unionaufgrund einer entsprechenden Ermächtigung angewendet werden; den außenstehenden Mitgliedsstaaten hingegen wird die Möglichkeit eines späteren Beitritts zugesichert. Eine verstärkte Zusammenarbeit kann nur in solchen Bereichen eingeleitet werden, die nicht in den ausschließlichen Wirkungsbereich der Europäischen Uniongehört. (Der Fragenkomplex um den Schutz geistigen Eigentums hängt eng mit der Tätigkeitdes Binnenmarkts zusammen, der einen geteilten Wirkungsbereich der EU darstellt.)
Hinsichtlich der verstärkten Zusammenarbeit ist die Annahme der Ermächtigung des Rates ein wichtiger verfahrensrechtlicher Schritt. Zur Einleitung der verstärkten Zusammenarbeit ist auch der Konsens des Europäischen Parlaments erforderlich. Auf der Plenarsitzung des Parlaments am 14. Februar wurde diese Frage debattiert, wobei die ungarische Ratspräsidentschaft den Standpunkt des Rates dargelegt hat. Wenn das Europäische Parlament den Vorschlag in dieser Sitzungsperiode gutheißt, kann der Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 10. März auch den formellen Beschluss zur verstärkten Zusammenarbeitverabschieden.
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Győri: „Unter dem Gesichtspunkt des Patentschutzes aus existiert der Binnenmarkt gegenwärtig nicht“
Enikő Győri, Staatsministerin für Europaangelegenheiten, sprach in der Parlamentsdebatte den Abgeordneten im Namen der Ratspräsidentschaft ihren Dank für die konstruktive Unterstützung der Kraftanstrengungen des Rates zugunsten der Verbesserung der Bedingungen des Patentschutzes aus. Sie würdigte die Arbeit der vorhergegangenen belgischen Ratspräsidentschaft in dieser Angelegenheit. Die Staatsministerin betonte, dass die ungarische Ratspräsidentschaft besonders auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, genauer, auf die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen achte, vor allem was die Innovation betrifft. Hierfür stellt die Schaffung des einheitlichen EU-Patentschutzes eines der wichtigsten Mittel dar. Enikő Győri erinnerte daran, dass laut Schätzungen das Fehlen des EU-Patentschutzes den europäischen Unternehmen Mehrkosten von jährlich 700 bis 800 Millionen Euro verursacht.
„Unter dem Gesichtspunkt des Patentschutzes aus existiert der Binnenmarkt gegenwärtig nicht,“ sagte Enikő Győri, wobei sie ihr Bedauern zum Ausdruck brachte, dass die Verhandlungen über die Übersetzungsvorschriften an einem toten Punkt angelangt sind. Auf den europäischen Entscheidungsträgern laste ein ungeheurer Druck, in dieser Angelegenheit so bald wie möglich einen Fortschritt zu erzielen, fügte sie hinzu. Es öffne sich bereits zwischen der EU bzw. den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan eine riesige innovative Kluft und auch der Großteil der aufstrebenden Länder holt ihren Rückstand schnell auf. Die Staatsministerin sagte, dass nach Meinung der Mehrheit der Mitgliedsstaaten momentan die verstärkte Zusammenarbeit der einzige Ausweg ist, und „sie innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens mit spürbaren Ergebnissen rechnen“.
Niemand darf die Vorteile des künftigen Einheitspatents vorenthalten werden
Am Ende ihres auf Englisch vorgetragenen Beitrags sprach Enikő Győri die spanischen und italienischen EP-Abgeordneten in ihrer Muttersprache an. Sie war der Meinung, dass die verstärkte Zusammenarbeit ein wichtiger Schritt in Richtung der idealen Situation darstellt, in der sich das Patent auf alle Länder und das gesamte Territorium der EU erstreckt. „Keinem einzigen Unternehmen und auch keiner einzigen Person dürfen die Vorteile des künftigen Einheitspatents vorenthalten werden, unabhängig davon, aus welchem Mitgliedsstaat sie stammen,“ erklärte die ungarische Staatsministerin.
In seinem Beitrag zur Plenardebatte brachten sowohl Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, als auch die Abgeordneten ihre Wertschätzung für die aufopferungsvolle Arbeit der ungarischen Ratspräsidentschaft in der Patentfrage zum Ausdruck. Nach Meinung des deutschen Berichterstatters der EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne, habe die Ratspräsidentschaft auf der Montagssitzung des Europäischen Parlaments bisher nicht im Namen des Rates das Wort ergriffen. Die ungarische Ratspräsidentschaft hat dies jetzt getan, was zeigt, wie ernst sie die Angelegenheit des EU-Patents nehme, meinte der Berichterstatter des Parlaments.
Ratspräsidentschaft schenkt der Gleichberechtigung der Sprachen große Aufmerksamkeit
Mit ihren Schlussworten auf Ungarisch beruhigte Enikő Győri die Abgeordneten, dass die ungarische Ratspräsidentschaft der Gleichberechtigung der Sprachen große Aufmerksamkeit schenke. Sie führte an, dass vor der Übernahme der Ratspräsidentschaft Ungarn auch lange Zeit einer anderen Meinung gewesen war, seinen Standpunkt jedoch jetzt, nachdem die Regierung mit den Akteuren des geschäftlichen Lebens „sehr ernste Dialoge“ geführt hatte, geändert habe. Sie erkannte an, dass die Situation, dass nur 25 der 27 Mitgliedstaaten die Schaffung des EU-Patents befürworten, keinesfalls ideal sei. Sie betonte aber, dass auch die Firmen der Länder, die nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, von der Schaffung des einheitlichen Patentschutzsystems profitieren können.