
„Die ungarische Ratspräsidentschaft ist solidarisch mit Portugal, dessen geschäftsführender Regierungschef José Sócrates am Abend des 6. April zur Sicherung der Stabilität seines Landes und des gesamten Euroraumes sehr verantwortungsvoll gehandelt hat”, hielt András Kármán fest. Der Staatsminister hob hervor, dass in der EU seit 2010 der rechtliche und finanzielle Rahmen zur Verfügung stehe, um Portugal zu helfen, falls das Land die Europäische Unionauch offiziell um Hilfe ersucht.
Die ungarische Ratspräsidentschaft hat direkt mit dem ständigen Präsidenten des Europäischen Rates verhandelt, die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Europäischen Rates ist deswegen nicht erforderlich. Rein rechtlich können die Eurogruppe und der Europäische Rat alle erforderlichen Entscheidungen treffen. Die Ratspräsidentschaft hingegen wird gewährleisten, dass die Frage möglichst bald auf die Tagesordnung gesetzt wird.
„Die Ratspräsidentschaft weiß natürlich, was ihre Rolle ist. Sie will und kann von der Eurogruppe auch gar keine Kompetenzbereiche übernehmen”, betonte der Staatsminister. Es sei im Prinzip dasselbe Verfahren durchzuführen wie bei der Zusammenstellung des Rettungspaketes für Irland im Jahr 2010. Der offiziell eingereichte portugiesische Antrag wird zuerst von der Europäischen Kommission verhandelt, anschließend trifft der Europäische Rat eine Entscheidung.
Die Frage Portugals wird zuerst von den Finanzministern auf ihrem am 8. April beginnenden informellen Treffen in Gödöllő diskutiert.