Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon durch die Trennung der Aufgabengebiete des früheren Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen gegründet. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten befasst sich mit der Gesamtheit der auswärtigen Tätigkeiten der Europäischen Union. Zu diesem Bereich zählt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Politik der Entwicklungszusammenarbeit und die gemeinsame Handelspolitik. Die sich zwischenstaatlich ausprägende gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird von den Mitgliedstaaten im Zeichen der Loyalität und gegenseitigen Solidarität unterstützt.
In großen internationalen Fragen wird die europäische Politik vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten bestimmt, auf dessen regelmäßig stattfindenden Sitzungen sich ungefähr monatlich einmal die Außenminister beziehungsweise – in Abhängigkeit vom Thema – die Minister für Verteidigung, Entwicklung oder Handel treffen. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat sich der Charakter des Amts des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, das 1997 durch den Vertrag von Amsterdam zustande gekommen war, wesentlich verändert und erweitert. Seitdem hat die Hohe Vertreterin, die Britin Catherine Ashton, den Vorsitz des Rates für Auswärtige Angelegenheiten – wenn es sich nicht gerade um handelspolitische Fragen handelt – inne. In letzterem Fall verrichtet die Ratspräsidentschaft diese Aufgabe. Die Verteidigungsminister der Mitgliedstaaten der EU sind in keiner selbständigen Ratsformation zusammengeschlossen; jährlich zweimal setzen sie sich im Rahmen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten zusammen und beraten zu wichtigen Fragen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Die Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nahm mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht im Jahr 1993 seinen Anfang. Damit die EU gleichzeitig mit der Vergrößerung ihrer wirtschaftlichen Stärke größeren politischen Einfluss auf die internationalen Beziehungen nehmen kann, mussten die Außenbeziehungen der EU und innerhalb dieses Bereichs die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiter verstärkt werden. Im Rahmen der GASP, die früher die „zweite Säule” der EU darstellte, arbeiten die Mitgliedstaaten zwischenstaatlich zusammen, wobei bei der Mehrheit der Beschlüsse ein Konsens erforderlich ist. Die GASP setzt sich zum Ziel, durch die EU auf internationaler Ebene einheitlich die Stimme zu ergreifen und ihren Ansichten über bewaffnete Konflikte, zu Fragen der Menschenrechte und zu anderen Angelegenheiten, die die zu verteidigenden gemeinsamen Grundsätze und Werte betreffen, Ausdruck zu verleihen.
Die ebenfalls auf zwischenstaatlichen Beziehungen basierende gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die sich in den letzten Jahrzehnten dynamisch entwickelt hat, verwirklicht die Aufgaben der GASP. Sie verfolgt das Ziel, dass die EU – gestützt auf ihre Krisenbewältigungs- beziehungsweise Friedenskonsolidierungsfähigkeiten – in der Lage ist, auch im Falle von internationalen Krisensituationen aufzutreten. Beim Ausbau der eigenen Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU verlagert sich neben der militärischen Seite die Betonung immer stärker auf die zivile Seite.
Zum Kreis der Militäraktionen zählen die friedensstiftenden und friedenserhaltenden Maßnahmen, die Evakuierungsmaßnahmen und die Unterstützung der Erfüllung von humanitären Aufgaben. Bei der Durchführung dieser stützt sich die EU unter anderem auch auf Krisenreaktionskräfte, die so genannten Kampfgruppen (bisher ist es noch nicht zu deren Einsatz gekommen). Die Zivilmaßnahmen beinhalten auf der einen Seite die Unterstützung, die auf die Verstärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Verwaltung abzielt; und auf der anderen Seite die Stationierung der Beobachter, die die Einhaltung der Menschenrechte verfolgen. Die EU hat auf autonome Art und Weise oder im Anschluss an die Tätigkeit anderer internationaler Organisationen zahlreiche Aktionen auf dem Westbalkan, in Mittelasien, im Nahen Osten und Afrika gestartet.
Europäische Nachbarschaftspolitik
Infolge der fünften Erweiterung sind der EU zehn mittel- und osteuropäische Staaten beigetreten, wodurch die Grenzen der EU weiter nach Osten verschoben wurden. Im Mai 2004 wurde die EU Nachbar solcher Staaten, die auf Grund ihrer geographischen Lage oder ihrer verhältnismäßig reichen Energiequellen wichtige Partner wurden, obwohl der eine oder andere immer noch Sicherheits- oder sonstigen Herausforderungen ins Auge sehen muss. Die europäische Nachbarschaftspolitik beruht auf dem Prinzip der verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EU und den Nachbarländern, und richtet sich über die allmähliche Akzeptanz von europäischen Normen und Regeln sowie auf die Verbesserung der politischen Stabilität und des wirtschaftlichen Wohlstands in den betroffenen Regionen, wodurch sich die Sicherheit in Europa auf indirekte Art und Weise verbessert.
Gemeinsame Handelspolitik
Die gemeinsame Handelspolitik ist die älteste, grundlegende Gemeinschaftspolitik der EU. Sie trat 1970, nach der endgültigen Beseitigung der Zollhindernisse zwischen den Mitgliedstaaten in Kraft. Seitdem dürfen die Mitgliedstaaten mit Drittländern keine bilateralen Handelsvereinbarungen abschließen, da die Handelspolitik vollständig in den Kompetenzbereich der Gemeinschaft fällt. Die Europäische Union, die ein Fünftel des gesamten Welthandels vertritt, nimmt bei den internationalen Handelsbeziehungen eine führende Rolle ein. Die grundsätzliche Zielsetzung der gemeinsamen Handelspolitik besteht darin, den offenen, ehrlichen, auf wirksamen internationalen Vorschriften basierenden Handel voranzubringen, der für die EU und die Gesamtheit der internationalen Gemeinschaft mit Vorteilen einhergeht. Die EU setzt sich sowohl auf den Verhandlungen, die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geführt werden, als auch auf den bilateralen oder regionalen Handelsbesprechungen für diese Sache ein.
Internationale Entwicklungszusammenarbeit
Auf dem Gebiet der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ergänzen sich die Aktivitäten der EU und der Mitgliedstaaten gegenseitig. Die Mitgliedstaaten genießen Selbständigkeit bei der Gestaltung ihrer eigenen internationalen Entwicklungspolitik, wobei sie sich jedoch bemühen, deren Umsetzung miteinander abzustimmen und nach gemeinsam geltenden Prinzipien vorzugehen. Die Politik der Entwicklungszusammenarbeit richtet sich vorrangig auf die Verringerung der Armut auf der Welt und auf die Ausgestaltung von demokratischen Verhältnissen, die auf der Achtung der Menschenrechte basieren. Die Stoßrichtung dieser Tätigkeit wird durch die auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 2000 bewilligten Milleniumsentwicklungsziele bestimmt, die die Ergebnisse festlegt, die auf dem Gebiet der Bildung, des Gesundheitswesens (Mutter- und Säuglingssterblichkeit, Epidemien), der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern und des Umweltschutzes bis 2015 zu erzielen sind. In der internationalen Entwicklungspolitik der EU kommt der Förderung des Wirtschaftswachstums der Partnerstaaten eine immer größere Rolle zu. Die EU unterstützt die Welt mit der meisten Entwicklungshilfe. Die 27 Mitgliedstaaten und die Institutionen der EU haben 2009 insgesamt 49 Milliarden Euro offizielle Entwicklungshilfe gewährt, die 0,42 Prozent unseres gesamten Bruttonationaleinkommens (BNE) entspricht.
DIE PERIODE DER UNGARISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT
Im Sinne des Vertrags von Lissabon vermindert sich die Rolle der Ratspräsidentschaft auf dem Gebiet der Außenbeziehungen wesentlich; auf dem Gebiet der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik übernimmt der Hohe Vertreter und der unter seiner Leitung stehende Europäische Auswärtige Dienst (EAD) diesen Aufgabenbereich. Auf diesen Gebieten setzt Ungarn als seine Hauptzielsetzung die Unterstützung des Hohen Vertreters und des EAD fest. Die Ausformung der Struktur des EAD wird sich während der Zeit der ungarischen Ratspräsidentschaft beschleunigen. Ungarn möchte jede Unterstützung gewähren, damit die neue Institution so bald wie möglich in der Lage ist, ihren im Vertrag angegebenen Aufgaben vollständig genüge zu tun.
Ungarn bemüht sich darum, dass die von der Europäischen Union mit ihren strategischen Partnern unterhaltenen Beziehungen die Verstärkung der globalen Position der EU fördern. Während der ungarischen Ratspräsidentschaft wird die Überprüfung der Politik mit den strategischen Partnern fortgesetzt. In diesem Zuge möchte Ungarn dazu beitragen, dass nach den Anweisungen des Rates der Europäischen Union unter Leitung des Hohen Vertreters sobald wie möglich die auf die Partner zugeschnittenen Einzelstrategien entwickelt werden.
Östliche Dimension der EU Außenpolitik
Die Erneuerung der Nachbarschaftspolitik der EU wird im Halbjahr der ungarischen Ratspräsidentschaft eine hervorgehobene Aufgabe sein. Mit der Weiterentwicklung der bestehenden wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und menschlichen Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern verbinden sich direkte Interessen der Europäischen Union. Dies ist auch für Ungarn von Priorität. Im Mai 2011 findet in Ungarn das zweite Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft statt, das mit aller Gewissheit die östliche Dimension der Außenbeziehungen der EU weiter verstärken und dazu beitragen wird, dass die Europäische Union die in ihrer Östlichen Partnerschaft konzipierten Zielsetzungen – unter Beachtung der Bedürfnisse und Voraussetzungen der Partnerstaaten – in konkrete Taten umsetzt.
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Im Halbjahr der ungarischen Ratspräsidentschaft ist auf dem Gebiet der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU die bedeutendste Herausforderung die ungestörte Betätigung der GSVP-Mission, und – im Falle eventueller Krisensituationen – der Start einer oder mehrerer neuer GSVP-Missionen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist, die Erneuerungen, die mit der GSVP des Vertrags von Lissabon im Zusammenhang stehen, aufzufächern und diese mit Inhalt auszufüllen; die zivilen und militärischen Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU zu verstärken und weiterhin in dem sich erweiternden Rahmen des EAD die Harmonie zwischen den Strukturen, die sich mit der Vorbeugung und der Bewältigung von Krisen befassen, zu verbessern. Während der ungarischen Ratspräsidentschaft wird der EAD voraussichtlich die Aufgaben des Vorsitz innehabenden Landes auf dem Gebiet der GSVP übernehmen, wobei er jedoch weiterhin mit der Unterstützung durch die ungarische Ratspräsidentschaft rechnen kann. Ungarn veranstaltet außerdem zahlreiche mit der GSVP verknüpfte Fachveranstaltungen.
Handelspolitik und Wettbewerbsfähigkeit
Auf dem Gebiet der Handelspolitik besteht die Hauptaufgabe der ungarischen Ratspräsidentschaft darin, die Durchführung einer neu gestalteten handelspolitischen Strategie, die auf die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 abzielt, voranzubringen. Eine verstärkte Aufmerksamkeit ist darauf zu richten, dass sich durch die Verwirklichung der Strategie die Wettbewerbsfähigkeit der EU wirksam verbessert, und den innergemeinschaftlichen Zielsetzungen – der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Förderung des Wachstums – insbesondere in Hinsicht auf die kleinen und mittleren Unternehmen – gerecht wird.
Im ersten Halbjahr von 2011 können wir mit intensiven Verhandlungen im Interesse der vor zehn Jahren in der Welthandelsorganisation (WTO) aufgenommenen Verhandlungen zur Liberalisierung des Handels, im Interesse des Abschlusses der so genannten Doha-Runde rechnen. Die Beitrittsverhandlungen von Russland zur WTO können ihre Endphase erreichen. Ein wesentlicher Fortschritt ist auf den mit Indien, Singapur, der Ukraine und Kanada geführten bilateralen Freihandelsverhandlungen zu erwarten. Besondere Beachtung gilt den Initiativen, die mit bedeutenden Akteuren der Weltwirtschaft (USA, Japan und China) zum Zweck der Annäherung Regelungen veranlasst haben, da die Ungleichheit der internen Vorschriften im Falle dieser Partner bei den Zöllen ein weitaus größeres Hindernis für den Handel und die Investitionen darstellt.
Im Zuge des Vertrags von Lissabon wurde das Europäische Parlament (EP) zum Mitgesetzgeber bei der Erstellung der handelspolitischen Vorschriften der EU. Für den Abschluss internationaler Handelsverträge ist nunmehr auch das Einvernehmen des EP erforderlich. Demgemäß erstrebt die ungarische Ratspräsidentschaft eine enge und wirksame Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament.
Zukunft der Entwicklungspolitik
In Hinsicht auf die internationale Entwicklungszusammenarbeit übernimmt Ungarn in einem wichtigen Zeitabschnitt die Ratspräsidentschaft. Es beginnen die Diskussionen über die Zukunft der internationalen Entwicklungspolitik der EU, über deren neue Richtungen, die später der Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern dienen. Weiterhin ist die bisherige Erfüllung der von den EU-Mitgliedstaaten übernommenen Verpflichtungen zur Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele und die bis 2015 zu unternehmenden weiteren Schritte aufzuzeichnen. Während der ungarischen Ratspräsidentschaft werden die Diskussionen zur Effizienz der den Entwicklungsländern gewährten Unterstützungen durch die EU und ihren Mitgliedstaaten fortgesetzt. Der Zweck dieser Diskussionen ist es, einen gemeinsamen Standpunkt auszuarbeiten, den die EU zu dieser Frage im zweiten Halbjahr 2011 auf den High-Level Forum der Vereinten Nationen (VN), das in Südkorea veranstaltet wird, erörtert.
Eine bedeutende Aufgabe ist die Vorbereitung auf die im Rahmen der VN im Mai 2011 in Istanbul abzuhaltenden internationalen Konferenz über die Entwicklung der am wenigsten entwickelten Länder (LCD-IV) und dort die Vertretung der EU und die Übermittlung ihrer Botschaft. Eine der wichtigsten Zielsetzungen der ungarischen Ratspräsidentschaft ist – im Einklang mit ihrer nationalen Priorität – die Rolle des Wassers bei der internationalen Entwicklungszusammenarbeit hervorzuheben. Ungarn möchte als Mitgliedsstaat, der 2004 der EU beigetreten ist, während seiner Präsidentschaft die Möglichkeit dafür schaffen, die europäische Initiative, European Transition Compedium zu diskutieren. Diese fasst die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Erfahrungen den Länder zusammen, die den politischen Systemwechsel erlebt haben.
Während der Präsidentschaft ist Ungarn der Gastgeber für zahlreiche internationale Konferenzen und Foren, wie zum Beispiel die AKP-EU parlamentarische Versammlung oder die Konferenz, die zum strukturierten Dialog über die Teilnahme der Zivilorganisationen und Selbstverwaltungen an der Entwicklungszusammenarbeit veranstaltet wird.
Auf dem Gebiet der humanitären Unterstützung konzentriert sich die ungarische Ratspräsidentschaft auf Aufgaben, die aus der halbzeitlichen Überprüfung der Durchführungspläne des Europäischen Humanitären Konsens resultieren, auf die Errichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe sowie auf die Neuverhandlungen des VN-Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen.

Péter Györkös ist der bei der Europäischen Unionakkreditierte Botschafter Ungarns. Der Diplomat leistet seinen Dienst dort, wo er von seinen Vorgesetzten eingesetzt wird; Péter Györkös ist jedoch auch durch „persönliche Bande” mit seiner jetzigen Aufgabe verbunden: Seit nunmehr zwanzig Jahren beobachtet er aus greifbarer Nähe den Prozess der europäischen Vereinigung und arbeitet auch innerhalb seines jeweiligen Aufgabenbereiches daran.