Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 01. Dezember 2009 wurde die Ratsformation von größter politischer Bedeutung, die bis dahin unter dem Namen‚ Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen‘ bekannt war, in zwei Ratsformationen aufgeteilt. Mit den Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde nun der Rat für Auswärtige Angelegenheiten betraut, der von Catherine Ashton, der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik geleitet wird. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten vereint die Außenminister der Mitgliedstaaten und/oder die Minister für europäische Angelegenheiten. Bei seinen Sitzungen werden Dossiers durchgesehen, die mehrere Politiken der Union gleichzeitig betreffen.
Die Aufgabe des Rat für Allgemeine Angelegenheiten liegt vor allem darin, die auch als EU-Gipfeltreffen bezeichneten Sitzungen des Europäischen Rates vorzubereiten sowie seine Entscheidungen zu verfolgen. Um seine Aufgabe zu erledigen, arbeitet der Rat mit der Kommission und dem ständigen Präsidenten des Europäischen Rates zusammen. Der Rat, der mit monatlicher Regelmäßigkeit tagt, versieht auch allgemeine Koordinationsaufgaben, und sorgt für die Kontinuität bzw. Harmonisierung der Arbeit der anderen Ratsformationen in den verschiedenen politischen Bereichen. Es ist ebenfalls der Rat für Allgemeine Angelegenheiten, der für die institutionellen und administrativen Angelegenheiten verantwortlich ist, und die sogenannten horizontalen Dossiers bearbeitet, die sich auf verschiedene Politiken der Union gleichzeitig beziehen. Hierzu gehören z.B. Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen, mit der Erweiterung, bzw. mit der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM).
PRIORITÄTEN DER UNGARISCHEN PRÄSIDENTSCHAFT
Ungarn strebt die Stärkung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten in seiner Funktion an. Das Ziel der ungarischen Präsidentschaft ist es daher, über strategische und horizontale Fragen, die im Hinblick auf die Entwicklung der Europäischen Union von Bedeutung sind (wie z.B. die Kohäsionspolitik), auch im Rat effiziente Diskussionen zu führen, um die Ansätze der verschiedenen Einzelbereiche koordinieren zu können. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten kann die ihm durch den Vertrag von Lissabon zugewiesene Rolle auf diese Weise wirklich effizient erfüllen.
Vertragsänderung
Ungarn wird während seiner Präsidentschaft alles dafür tun, die erfolgreiche und schnelle Verhandlung der Vertragsänderungen voranzutreiben, die im Zusammenhang mit der Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordination und mit der Aufstellung des Europäischen Stabilitätsmechanismus erforderlich sind. Die ungarische Präsidentschaft wird sich dafür einsetzen, dass die mit der Aufstellung des neuen Mechanismus verbundenen Einzelbestimmungen bis zum März 2011 ihre endgültige Form annehmen und somit bei der März-Sitzung des Europäischen Rates der formellen Beschluss über die Vertragsmodifizierungen erfolgen kann.
Erweiterungsprozess
Die ungarische Präsidentschaft möchte besonderen Wert darauf legen, dass das zügige Tempo des EU-Erweiterungsprozesses weiterhin beibehalten werden kann. Dieser Vorgang ist aufgrund des durch den Europäischen Rat im Dezember 2006 akzeptierten und bestätigten Erweiterungskonsenses fortzusetzen, wobei der Rahmen des gerechten und strengen Bedingungsgefüges, der einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates und der bereits ausgearbeiteten Verfahrensordnung einzuhalten ist. Die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Kroatien stehen vor dem Abschluss, gemeinsames Interesse der Mitgliedsstaaten ist es, Kroatien Anreize für die restlose Erfüllung der Beitrittsbedingungen zu bieten. Die ungarische Präsidentschaft bereitet sich darauf vor, bei Erfüllung der festgelegten Bedingungen diese Verhandlungen abzuschließen.
Ungarn setzte sich darüber hinaus zum Ziel, bei den mit der Türkei geführten Beitrittsverhandlungen in einem Tempo Fortschritte zu erreichen, das von dem Vorbereitungsstand der Türkei abhängt, sowie ohne Verzug zur Eröffnung der technisch beendeten Kapitel überzugehen. Die ungarische Präsidentschaft bereitet sich entsprechend des Beschlusses des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 auch auf ihre Aufgaben im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen mit Island vor.
Im Falle einer positiven Entscheidung des Rates in diesem Bereich steht die ungarische Präsidentschaft bereit, um die Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu beginnen. Für Ungarn hat die Förderung der Integrationsvorgänge der westbalkanischen Länder Priorität. Sollten neue, potenzielle Kandidatenländer zu Beitrittskandidaten werden, so wird die ungarische Präsidentschaft diesen Ländern bei ihrer Vorbereitung für die Beitrittsverhandlungen behilflich sein.
Donauraumstrategie
Die ungarische Präsidentschaft setzt sich die Bewilligung der Donauraumstrategie als vorrangiges Ziel. Die Donaustrategie kann sich nach der Ostseeraum-Strategie zur zweitgrößten makroregionalen Gebietsentwicklungsstrategie der Union entwickeln. An dieser Initiative nehmen 14 Länder (acht Mitgliedstaaten und sechs Länder außerhalb der EU) teil. Der am 08. Dezember 2010 veröffentlichte und detailliert beschriebene Aktionsplan der Kommission benennt 11 Prioritätsbereiche. Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit diesem Aktionsplan liegt darin, welche Länder die Koordinatoren für diese Bereiche werden, denn sie haben die Zusammenarbeit auf dem Gebiet zu harmonisieren.
Die einzelnen, für die Prioritätsbereiche zu erarbeitenden Projekte werden dafür sorgen, dass die Mittel im Rahmen der aktuellen mehrjährigen Finanzperspektive effektiver und koordinierter genutzt werden können. Indirekttragen sie auch dazu bei, dass sich die betroffenen Länder auf den Einsatz der nach 2013 zur Verfügung stehenden potenziellen Mittel aus dem Finanzrahmen vorbereiten. Ungarn wird sich bemühen, jene einschlägige Schlussfolgerungen des Rates im Rahmen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten auszugestalten und genehmigen zu lassen, die dann letztlich von den Staats- und Regierungschefs der Union bei der Sitzung des Europäischen Rates im Juni 2011 für gültig erklärt werden.
Gemeinschaftspolitiken
Die Kommission wird ihren Vorschlag über den neuen mehrjährigen Haushaltsrahmen ab 2014 voraussichtlich im Juni 2011 veröffentlichen und ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wird auch der erste Teil des zugehörigen, aus rund 80 Rechtsnormen bestehenden Vorschriftenpakets erscheinen. Die Vorbereitungsarbeiten zu den mit dem mehrjährigen Rahmen in unmittelbarerer Verbindung stehenden Gemeinschaftspolitiken und Ausgabeposten (Agrarpolitik, Kohäsion, Energie, Forschung und Entwicklung, etc.) werden jedoch schon früher begonnen. Eines der wichtigen Ziele der ungarischen Präsidentschaft ist es, diese vorbereitenden strategischen Debatten koordiniert und harmonisiert zu leiten. Die Aufgabe des Rates für Allgemeine Angelegenheiten wird darin liegen, die Arbeit der verschiedenen Ratsformationen zu synthetisieren, bzw. Berichte über die Fortschritte der dort laufenden Arbeiten zu erstellen.
Die ungarische Präsidentschaft möchte einen besonderen Akzent auf die Kohäsionspolitik als eine Gemeinschaftspolitik legen, die im Rahmen eines integrativen Ansatzes eine Antwort auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Ungleichheiten der EU findet. Die Kohäsionspolitik ist von allgemeinem und horizontalem Charakter, und ist eng mit dem mehrjährigen Haushaltsrahmen verbunden. Ungarn wird im Rat für Allgemeine Angelegenheiten eine Orientierungsdebatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik anregen.
Energie
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten wird die Vorbereitung der Sitzung des Europäischen Rates vom 04. Februar 2011, die sich mit Fragen der Energetik und Innovation beschäftigt, zur Aufgabe haben. Ziel ist es hierbei, dass beim Gipfeltreffen eine klare politische Richtung in Fragen von gesamteuropäischem Interesse zu strategisch wichtigen Energieangelegenheiten gewiesen werden kann.
Europäische Bürgerinitiative
Die europäische Bürgerinitiative ist eine der bedeutendsten Reformen des Vertrags von Lissabon. Die Bürger der Union erhalten hierdurch zum ersten Mal die Möglichkeit, die Gestaltung der Gemeinschaftspolitiken unmittelbar zu beeinflussen. Die Institution der europäischen Bürgerinitiative trägt dazu bei, die EU bürgernäher zu gestalten und echte Diskussionen über die Themen der Union zu entfalten. Die ungarische Präsidentschaft begrüßt dieses Abkommen, das unter der belgischen Präsidentschaft zustande gekommen ist, und wird alles für sein möglichst baldiges Inkrafttreten unternehmen.
Roma-Integrationspolitik
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat bei der Vorbereitung von Fragen der Roma-Integrationspolitik eine wichtige Koordinationsaufgabe zu erfüllen. Die Synopse der in den verschiedenen Ratsformationen bereits behandelten Fragen der Roma-Politik und die Gestaltung eines einheitlichen politischen Images zu diesem Thema ist eine horizontale Herausforderung. Ungarn wird sich bemühen, die Staats- und Regierungschefs unter seiner Präsidentschaft zur Diskussion über den Rahmen des Auftretens der Union zur Intensivierung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration der Roma anzuregen, um hierdurch die Lösungsfindung in dieser drängenden, gesamteuropäischen Frage in Schwung zu bringen.
Grundrechtscharta
Die Tatsache, dass die Grundrechtscharta für verbindlich erklärt wurde, ist als Meilenstein für die Garantie der Grundrechte der Unionsbürger anzusehen. Es ist daher äußerst wichtig, dass die Realisierung der Charta sowohl durch die EU-Institutionen, als auch durch die Mitgliedstaaten konsequent gewährleistet wird. Nach Meinung der ungarischen Präsidentschaft wird der Jahresbericht über die Durchführung der Charta, der ein Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon fällig wird, eine gute Gelegenheit bieten, erste Konsequenzen zu ziehen und einen Überblick über die Durchsetzung der in der Charta verankerten Rechte zu erhalten.

Péter Györkös ist der bei der Europäischen Unionakkreditierte Botschafter Ungarns. Der Diplomat leistet seinen Dienst dort, wo er von seinen Vorgesetzten eingesetzt wird; Péter Györkös ist jedoch auch durch „persönliche Bande” mit seiner jetzigen Aufgabe verbunden: Seit nunmehr zwanzig Jahren beobachtet er aus greifbarer Nähe den Prozess der europäischen Vereinigung und arbeitet auch innerhalb seines jeweiligen Aufgabenbereiches daran.